AGB
educonsult
training & development
Thomas Cinner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeiner Teil
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der educonsult, bei denen educonsult Kunden Software, Trainingsleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Installationsleistungen, Supportleistungen oder sonstige Sachen, Rechte und Leistungen zur Verfügung stellt. educonsult liefert und leistet ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch nicht, wenn educonsult solchen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Leistungsumfang
(1) Umfang und Ziel der von educonsult durchgeführten Beratungs-/Trainingsleistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem zwischen dem Kunden und educonsult schriftlich vereinbarten Auftrag. Mündliche Abreden werden nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie von educonsult schriftlich bestätigt worden sind.
2) Bei Leistungen ist der Kunde verpflichtet, educonsult ein ausreichend detailliertes Pflichtenheft vorzulegen, aus welchem sich Art, Umfang und Zielsetzung der von educonsult durchzuführenden Leistungen eindeutig ergibt. Soweit vom Kunden erwünscht, wird educonsult den Kunden bei der Ausarbeitung des Pflichtenheftes in angemessenem Umfang unterstützen. Die Unterstützungsleistung ist vergütungspflichtig. Das Pflichtenheft ist Grundlage für die Abnahme.
(3) Sollte eine Partei im Verlauf der Durchführung einer Leistung feststellen, dass eine Änderung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfanges notwendig oder sinnvoll ist, so teilt sie dies der anderen Partei unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. In einem solchen Fall werden sich die Parteien über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderungen sowie über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung untereinander abstimmen. educonsult ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt hat.
§3 Abnahme der Leistung
(1) Leistungen von educonsult sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft fest, teilt er dies educonsult unverzüglich schriftlich mit. Die Mitteilung muss eine hinreichende konkrete Beschreibung der festgestellten Abweichung enthalten, um educonsult die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Die Beseitigung der Abweichungen setzt voraus, dass die festgestellt Abweichung von educonsult reproduziert werden.
(2) Wesentliche Abweichungen werden von educonsult baldmöglichst beseitigt und dem Kunden zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nichtwesentliche Abweichungen werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von educonsult im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
(3) Verweigert der Kunde die Abnahme, so kann ihm educonsult schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von ihm festgestellte Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung betrieblich nutzt.
(4) Ansprüche aus Schadensfällen, welche durch die Leistung von educonsult nachträglich entstanden sind, verjähren nach den gesetzliche Vorschriften.
§4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erkennt an, dass educonsult für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen (laut Angebot) auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche in seiner Betriebssphäre für eine sachgerechte Leistungsdurchführung von educonsult erforderlichen Informationen und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, welche dadurch entstehen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Ausführungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten kann educonsult dem Kunden in Rechnung stellen.
(2) Soweit der Kunde mit educonsult bestimmte Bereitstellungstermine oder Verfügbarkeiten vereinbart hat, gelten diese nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanter Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.
§5 Vertragslaufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem abgeschlossenen Auftrag zwischen dem Kunden und educonsult.
§6 Zahlungsbedingungen, Preise, Zahlungsverzug
(1) Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Die mit Vertragsabschluss zur Abdeckung vorlaufender Kosten fällig werdenden Abschlagszahlungen werden mit dem Kunden einzeln vereinbart.
(4) Der Kunde gerät in Verzug, sobald er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung begleicht. educonsult bleibt vorbehalten, den Verzug nach Fälligkeit durch die Erteilung einer Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Preis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und er nicht zu diesem Zeitpunkt leistet.
(5) Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist educonsult auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu erhalten.
§7 Haftung
(1) Von educonsult wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug, zu vertretender Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich wesentlicher Vertragspflichten übernommen.
(2) Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungs-gehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
(3) educonsult übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten.
(4) Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.
§8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist gegenüber nicht privaten Verbrauchern beträgt 12 Monate.
(2) Die educonsult behält sich im Falle gewährpflichtiger Mängel vor, statt der Wandlung oder Minderung auf ihre Kosten nachzubessern oder nachzuliefern. Erst nach Fehlschlagen des zweiten Versuches zur Nachbesserung und Nachlieferung kann der Kunde wandeln oder mindern.
(3) Sobald Mängel an der von educonsult erstellten Software auftreten, teilt dies der Kunde educonsult unverzüglich mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängelbilder sind so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Wird die Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert , erlischt die Gewährleistung.
(5) Die kaufmännischen Rüge - und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§9 Stornierung
(1)Bei Trainingsleistung:
(a) Bei 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornierungsgebühr erhoben. 29-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Gebühr von 50% der Kosten. Bei späterer Abgabe werden Gesamtkosten berechnet.
(b) Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Ein Ausweichtermin kann zu jedem Zeitpunkt durch educonsult gestellt werden. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00 fällig.
(c) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. educonsult kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüchen Dritter verpflichtet werden.
§10 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
§11 Schlussbestimmung/Gerichtsstand
Erfüllungsort:
(1) Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen derSchriftform. Sie können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für von educonsult erstellte Rechnungen.
(2) Der Erfüllungsort ist der Ort, der in dem Vertrag mit dem Kunden festgelegt worden ist.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Gericht Langen/Hessen. Zusätzlich kann educonsult ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.
Stand: 01.07.2017